ARBEITSPROGRAMM
DER INTERNATIONALEN VEREINIGUNG AIDM
für die Schweiz |
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1 |
Vorschlag für eine
legislative Modifizierung von Art. 220 StGB.
Motiv: Antragsdelikt - Offizialdelikt. |
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2 |
Vorschlag für eine
legislative Revision des ZGB.
Motiv: Scheidungsgesetz, Kindsschutzgesetz, Obhutsgesetz. |
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3 |
Präventions-Programm
vor einer Kindsentführung gemäss Art. 220 StGB., Repatriierung des
Minderjährigen nach ausgeführter Entführung und Prävention bei
Rezidivgefahr nach einer Wiederauffindung.
Motiv: Verbalisierte Drohungen oder Warnanzeichen. |
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4 |
Programm von effektiven
Schutzmöglichkeiten des Kindes und der Obhutsperson vor einer
Kindsentführung und nach einer Wiederauffindung des Minderjährigen. |
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5 |
Assistenz-Programm für
diplomatische Rechtshilfe im Fremdstaat, betreffend die Auffindung und
die Repatriierung des Schweizer-Minderjährigen. |
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6 |
Ausarbeitung eines
internationalen Rechtshilfe-Dokumentes. (Vollstreckung von
Schweizer-Gerichtsurteilen im Fremdstaat.) |
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7 |
Zusammenarbeit mit
allen Bundes- und Kantonsbehörden, sowie mit den Behörden des
Fremdstaates und mit Organisationen und Vereinigungen kompetent in
Materie. |
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8 |
Juristische
Beratungsfunktion vor, während und nach einer Kindsentführung,
koordiniert und ausgeführt durch kompetente Personen. |
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9 |
Psychologische und
moralische Beratungsfunktion vor, während und nach einer
Kindsentführung, koordiniert und ausgeführt durch kompetente Personen. |
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10 |
Administrative und
finanzielle Beratungsfunktion vor, während und nach einer
Kindsentführung, koordiniert und ausgeführt durch kompetente Personen. |
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11 |
Suche der betreffenden
kompetenten Personen (Juristen, Psychiater usw.) auf nationalem Gebiet
in jedem Kanton und für später in jedem Risiko-Fremdstaat. |
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12 |
Spezifisches
Informations-Programm für die zuständigen Behörden auf nationalem und
internationalem Gebiet. (Bundesbehörden, Staatsanwaltschaft,
Amtsgerichte, Polizei, Vormundschafts-Behörden, Zollämter, Anwälte,
Sozialdienste.) |
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13 |
Sensibilisierungs- und
Informations-Programm für die öffentliche Meinung durch Massenmedien.
(Presse, Radio, Television usw.) |
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14 |
Programm-Ausarbeitung,
hinsichtlich zwischenstaatlicher Kooperation der
NICHT-Vertrags-Staaten.
Motiv: Europäisches Übereinkommen vorn 2o.5.198o, Haager Übereinkommen
vom 25.l0.l980. |
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15 |
Programm-Ausarbeitung
einer internationalen Koordination rechtsgültiger Fahndungen nach dem
entführten Minderjährigen.
Motiv: I-Search System in den USA. |
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16 |
Regelmässige
Information über die Arbeit der Internationalen Vereinigung AIDM und
Information im weiteren. |
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INTERNATIONALEN
VEREINIGUNG AIDM
Die
Präsidentin
AIDM
Davesco-Soragno, den 22. September 1989 |