UNO-Übereinkommen
über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989
(in Kraft getreten für die CH: 26.3.1997)
Das europäische Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung
und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder
und die Wiederherstellung des Sorgerechts sowie das Haager
Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte
internationaler Kindesentführungen entsprechen besonders den
Forderungen aus Artikel 11 des obgenannten UNO Übereinkommens.
Diese Bestimmung schreibt vor:
1
Die Vertragsstaaten
treffen Massnahmen, um das rechtswidrige Verbringen von Kindern ins
Ausland und ihre rechtswidrige Nichtrückgabe zu bekämpfen
2
Zu diesem Zweck fördern
die Vertragsstaaten den Abschluss zwei- oder mehrseitiger
Übereinkünfte oder den Beitritt zu bestehenden Übereinkünften.
May all beings have happiness, and the causes of happiness;
May all be free from sorrow, and the causes of sorrow;
May all never be separated from the sacred happiness which is sorrowless;
And may all live in equanimity, without too much attachment and too much
aversion,
And live believing in the equality of all that lives.
As long as space endures,
And as long as sentence beings exist,
May I, too, remain,
To dispel the misery, of the world. Shantideva
Aussi longtemps qu'existera l'espace,
Aussi longtemps qu'il y aura des étres,
Puissé-je moi aussi demeurer
Pour dissiper la douleur du monde Shantideva
So lange der Raum besteht,
so lange es lebende Wesen gibt,
Möge auch ich hier verbleiben
um das Leiden der Welt zu lindern
Shantideva